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Presse

19.11.2009

Zahnersatz kann Steuern sparen

Die Eigenbeteiligung beim Zahnersatz kann die Steuerlast mindern. Kosten, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, können beim Lohnsteuer- jahresausgleich oder der Einkommensteuererklärung unter "Außergewöhnliche Belastungen" angegeben werden. "Ausgaben für Zahnersatz, Zahnkronen oder Zahnfüllungen aus Gold oder Keramik gehören laut Gesetz zu den anerkannten „außergewöhnlichen Belastungen“ und sind daher steuerlich absetzbar", bemerkt dazu Dirk Kropp, Geschäftsführer proDente.

Das Finanzamt berücksichtigt Belastungen anhand des Einkommens des Versicherten. Ein Beispiel: Ein Familienvater mit drei Kindern und einem Gesamteinkommen von 40.000 EUR jährlich muss für eine Zahnersatzrechnung 3.000,- EUR Eigenbeteiligung leisten. Genau 1 % seines Gesamteinkommens wird ihm vom Finanzamt zugemutet – also 400,- EUR. So kann er laut § 33 des Einkommensteuergesetzes 2.600,- EUR als "außergewöhnliche Belastung" in seiner Steuererklärung geltend machen. "Patienten sollten sich durch Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine oder das Finanzamt beraten zu lassen oder den Angaben ihrer Steuersoftware folgen.", kommentiert Kropp.

Also: Belege sammeln und für die nächste Einkommensteuererklärung oder den Lohnsteuerjahresausgleich aufbewahren. Das kann helfen, den Familienhaushalt bei notwendigen Ausgaben zu entlasten.

Quelle: Initiative proDente

 

23.10.2009

Erfolgreicher Abschluss - Glückwunsch!

Unsere Auszubildende Frau Sharpe hat erfolgreich ihre Gesellenprüfung abgelegt und den zweiten Platz der Kammer Freiburg belegt. Wir gratulieren Frau Sharpe und freuen uns auf eine schöne Zusammenarbeit.

Auch 2007 und 2008 stellten wir den Kammersieger der Handwerkskammer Freiburg.